Social Media Datenschutz erstellen

Nachdem der erste DSGVO-Stress gerade langsam nachlässt, sorgt ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 5. Juni 2018 für neuen Ärger. Hierbei wurde entschieden, das Facebook Fanpage Betreiber für eventuelle Datenschutzverstöße durch Facebook mitverantwortlich gemacht werden können.

Am 5. September 2018 hat dann die Datenschutzkonferenz bestätigt das Facebook noch immer gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt. Hierauf hat Facebook dann am 11. September 2018 mit dem "Page Controller Addendum" reagiert. Hier werden im wesentlichen verschiedene Regelungen zum Facebook Tracking und der "Insight" Lösung getroffen.

Was sollten Fanpage Betreiber nun tun?

  1. Wenn Sie eine Fanpage Betreiben sollten Sie nun eine angepasste Datenschutzerklärung einbinden oder verlinken.
  2. Sie sollten darin die Rechtsgrundlage für das Tracking angeben. Aktuell wird man hier wohl auf das berechtigte Interesse aus Art. 6 Abs.1 lit.f der DSGVO hinweisen.
  3. Sie müssen Regelungen zur Verantwortlichkeit von Facebook und den Möglichkeiten für den Nutzer seine datenschutzrechtlichen Rechte laut DSGVO in Anspruch zu nehmen aufzeigen.

Ich biete Ihnen hier den Service an, für Sie eine entsprechende Social-Media-Datenschutz-Erklärung zu erstellen und diese auf Ihrer Website entsprechend einzubinden. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt zu mir auf.

Zu erwähnen bleibt abschließend noch das dieses nicht nur Facebook, sondern auch viele andere Social-Media-Plattformen betrift. Darunter unter anderen, Google, Twitter, Instagram, Pinterest, LinkedIn, usw.