Gesetz zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Gesetz zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Am 1. Februar 2017 sind neue Informationspflichten für Unternehmer in Kraft getreten. Die neuen allgemeinen Informationspflichten gelten nur für Unternehmen, die mehr als zehn Personen beschäftigen. Kleinunternehmen sind von diesen neuen Pflichten also befreit. Maßgeblicher Stichtag für die Feststellung der Beschäftigtenzahl ist der 31. Dezember des vorangegangenen Jahres. Unternehmen, die aufgrund ihrer Beschäftigtenzahl von der…

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